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„Wer Impfpässe fälscht, verhält sich sozialschädlich und menschengefährdend. Das ist eine Straftat, meiner Ansicht nach eine moralisch ganz üble“, stellte LKA-Chef Ingo Wünsch in Düsseldorf fest.

Mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Strafgesetzbuchs und des neuen Infektionsschutzgesetzes in den vergangenen Tagen wurde rechtliche Klarheit geschaffen. In den neuen Regelungen werden neben Impf- auch Test- und Genesenendokumentationen unter strafrechtlichen Schutz gestellt.

Seit dem 24. November 2021 werden die Fallzahlen der Fälschungsdelikte im Zusammenhang mit Impf,- Genesenen- und Testdokumentationen nach der neuen Rechtslage erhoben.

Für das digitale Impfzertifikat in den entsprechenden Handy-Apps ist ein QR-Code erforderlich, der derzeit in den Apotheken zu bekommen ist.

Betrüger fallen hier bei der Beantragung des digitalen Impfnachweises auf, wenn sie sich diesen Code mit einem gefälschten Impfausweis in Apotheken besorgen wollen.

„Nicht nur die Täter begehen eine Straftat, sondern auch die Käufer. Wer einen solchen gefälschten Impfpass gebraucht, macht sich strafbar“, stellte LKA-Chef Ingo Wünsch klar, „wir kommen an einem fälschungssicheren Impfzertifikat, mit vergleichbaren Sicherheitsmerkmalen wie bei Bargeld und Passpapieren, in Zukunft nicht vorbei.“

In der Regel finden sich auf den unechten Impfausweisen gefälschte Aufkleber oder Stempel. Weiterhin sind die gelben Impfpässe geheftet („getackert“). Verbogene Heftnadeln oder ausgefranste Löcher können ein Indiz dafür sein, dass der Pass bereits einmal auseinandergenommen wurde.

Das LKA NRW hat Präventionshinweise entwickelt und diese im Internet der Polizei NRW (https://polizei.nrw/artikel/geimpft-genesen-oder-gefaelscht ) eingestellt und zusätzlich den relevanten Verbänden (z. B. Sicherheitsgewerbe, Hotel- und Gaststättenverband) zur Verfügung gestellt. Damit wird eine größtmögliche Verbreitung erreicht.