Sonnenstrahlen und warme Temperaturen lassen die Lust zum Fahrradfahren steigen. Aber wie schützen Sie sich und Ihr Zweirad vor Diebstahl und unbefugter Nutzung? Die Polizei rät zu einer richtigen Sicherung sowie einer individuellen Kennzeichnung.
Die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass die Diebstähle von Fahrrädern erneut gestiegen sind. Demnach waren es im Jahr 2021 233.584 bei den Verfolgungsbehörden erfasste Fahrraddiebstähle. Diese Zahl stieg im Jahr 2022 auf 265.562 Taten an. Hierbei ist anzumerken, dass die Täter nicht nur an dunklen und wenig besuchten Orten zuschlagen, sondern sich auch aus ungesicherten Kellern und Garagen, vor allem an teuren Elektrorädern bereichern.
Auch wenn ein Zweirad mit Elektroantrieb in der Regel über ein Rahmenschloss verfügt, welches Vorder- und Hinterrad blockiert, so dient dieses nicht zum Schutz vor einem Diebstahl. Der Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention, Herr Joachim Schneider, rät deshalb zur Nutzung von stabilen, massiven Stahlketten-, Bügel- oder Panzerkabelschlössern mit „geprüfter Qualität“. Bei der Sicherung des Rads ist darauf zu achten, dass die Räder sowie der Rahmen mit einem festen, nicht beweglichen Gegenstand (wie zum Beispiel einem einbetonierten Fahrradständer) verbunden werden. Reicht hierfür ein Schloss nicht aus, sollten mehrere Schlösser genutzt und miteinander verbunden werden. Ebenso sollte teures Zubehör wie Akkus oder Vorrichtungen am Lenkrad gesichert, besser noch demontiert und mitgenommen werden.
GPS-Tracker, welche als versteckte Sender durch den Eigentümer an dem Fahrrad angebracht werden können, übermitteln den aktuellen Standort und senden einen Alarm auf das Mobiltelefon, wenn das Rad bewegt wird. Ebenso trägt eine individuelle Kennzeichnung dazu bei, dass ein gestohlenes und wieder aufgefundenes Fahrrad dem Eigentümer zugeordnet werden kann. Diese kann in Form einer Gravierung im Rahmen oder einer sonstigen, nicht auf den ersten Blick erkennbaren Kennung angebracht werden. Hierzu zählt auch die Rahmennummer, welche bei fast allen in Deutschland verkauften Fahrrädern bereits durch den Verkäufer eingeschlagen ist. Diese Nummer wird auch, wie weitere wichtigen Informationen, auf dem Fahrradpass ausgewiesen. Ein solcher Pass erleichtert den Nachweis des Eigentums. Fragen Sie beim Kauf Ihres Zweirads gezielt nach einem solchen Fahrradpass.
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